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Datenschutzrechtliche Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz und Herausforderungen bei internen Untersuchungen

Die Revisionspraxis PRev ist das Journal für Revision, IT-Sicherheit, SAP-Sicherheit und Datenschutz. In Ausgabe 2 (April 2024) ist der Beitrag "Datenschutzrechtliche Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz und Herausforderungen bei internen Untersuchungen" von Prof. Dr. Stefanie Fehr und Kevin Refenius erschienen. [...]

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Datenschutzrechtliche Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz und Herausforderungen bei internen Untersuchungen

Die Revisionspraxis PRev ist das Journal für Revision, IT-Sicherheit, SAP-Sicherheit und Datenschutz. In Ausgabe 2 (April 2024) ist der Beitrag [...]

Bußgeldrisiken minimieren durch Nutzung von Vertraulichkeitserklärungen

Unternehmen und Arbeitnehmer stehen seit dem Hinweisgeberschutzgesetz vor der Herausforderung, wie Bußgeldrisiken effektiv vermieden werden können, insbesondere bei der Fallbearbeitung [...]
Eine Illustration, wie eine Recherche durchgeführt wird.

OSINT und wie es Organisationen bei internen Untersuchungen unterstützt

In einer Welt, in der die meisten Informationen digital und online verfügbar sind, ist es wichtiger denn je, über Methoden [...]
Ein Bild, welches fragende Personen zeigt, die sich unterschiedliche Profile angucken

Die Benennung eines Meldestellen-Beauftragten für die interne Meldestelle

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der deutsche Gesetzgeber erstmals ein allgemeingültiges Gesetz geschaffen, das Pflichten und Vorgaben zur Einrichtung eines [...]

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Rolle des Internen Meldestellenbeauftragten

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung, der dazu beiträgt, die Transparenz und Integrität in Unternehmen [...]
Ein Mann der auf ein Haus zeigt. Das Haus balanciert auf einem Stapel Geldstücken.

Die interne Meldestelle als Kostenfaktor für Unternehmen?

Ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtung einer internen Meldestelle ist die Kostenfrage. In diesem Blogbeitrag nehmen wir die Kosten genauer [...]
Ein Mann der Luftbaloons aus Glühbirnen in der Hand hält und auf einen Text "Helpful Tips" zeigt.

Hinweisgeberschutzgesetz: Praktische Tipps für die Einrichtung einer Meldestelle

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiges Thema für Unternehmen und Behörden. Es soll hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen und Repressalien [...]
Ein grafisches Bild von einem Mann der einen Würfel in die Luft wirft.

Anforderungen an die Implementierung eines Hinweisgebersystems im Lichte des HinSchG und der DSGVO

Hinweisgeberschutzgesetz: Was Beschäftigungsgeber bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems beachten müssen - Ein Leitfaden zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen gemäß HinSchG und [...]
Eine grafische Darstellung einer Frau, die sich unsicher ist, was sie tun soll.

Behavioral Change Stairway Model bei Befragungen

Das "Behavioural Change Stairway Model" (BCSM) ist eine Methode, die vom FBI entwickelt wurde, um mit gewalttätigen Straftätern zu verhandeln, [...]
Ein schwarz weiß Foto einer Frau mit verschränkten Armen.

Über den Nutzen von Whistleblowing für Unternehmen

Ein Interview zwischen "Das Fachdebattenportal" und Prof. Dr. Stefanie Fehr [...]

QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der “QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren” dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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