Anforderungen an die Implementierung eines Hinweisgebersystems im Lichte des HinSchG und der DSGVO

Prof. Dr. Stefanie Fehr – Gründungspartnerin Hinweisgeber-Compliance GbR | Trainerin

Der Bundestag hat am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz, das voraussichtlich am 10.02.2023 in Kraft treten wird, verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HinSchG eine interne Meldestelle einzurichten. In „Der Betrieb“ 04/2023 wird untersucht, was aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems zu beachten ist.

 

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Hinweisgeberschutzgesetz – im Überblick
    • 1. Anwendungsbereich
      • a) Persönlicher Anwendungsbereich
      • b) Sachlicher Anwendungsbereich
  • III. Pflicht zur Errichtung von Meldestellen
  • IV. Hinweisgeberschutz
  • V. Datenflüsse im Meldeprozess
  • VI. Spannungsfeld Hinweisgeberschutzgesetz und Vorgaben der DSGVO
    • 1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
    • 2. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO
      • a) Krankenhaus
      • b) Flughafenbetreibergesellschaft
    • 3. Betroffenenrechte gem. DSGVO vs. Hinweisgeberschutz gem. WBRL
      • a) Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO
      • b) Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
    • 4. Löschpflichten vs. Dokumentationserfordernis
  • VII. Fazit

 

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