Wirksamkeitsprüfung nach § 12 HinSchG
Unabhängige Wirksamkeitsprüfung nach § 12 HinSchG

Ihre Meldestelle steht.
Aber funktioniert sie auch?

Seit Dezember 2023 braucht jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle. Die meisten haben eine eingerichtet. Die wenigsten haben geprüft, ob sie wirksam ist.

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Das BfJ ist seit 2025 bundesweit zuständig für HinSchG-Verstöße

Bußgelder: bis 20.000 € (keine Meldestelle) | bis 50.000 € (Behinderung, Repressalien, Vertraulichkeitsbruch)
Bei juristischen Personen: Verzehnfachung möglich (§ 30 OWiG) → bis zu 500.000 €

Was Ihnen eine Wirksamkeitsprüfung konkret bringt

Kein Papiertiger, sondern messbarer Nutzen für Ihr Unternehmen.

Nachweisfähigkeit gegenüber Behörden

Dokumentierter Prüfbericht nach ISO 37002 – der beste Beleg bei einer BfJ-Kontrolle.

Persönliche Haftung reduzieren

Dokumentieren Sie als GF Ihre Organisationspflicht – Ihr Schutz im Haftungsfall.

Hinweise intern halten

Wirksame Meldestelle sorgt dafür, dass Mitarbeitende intern melden – statt zum BfJ.

Beweislastumkehr absichern

Bei Repressalien müssen Sie beweisen, dass keine Vergeltung stattfand (§ 36 HinSchG).

Lieferantenaudits bestehen

Großkunden prüfen Beschwerdemechanismen. Ihr Prüfbericht ist die Antwort.

Schwachstellen rechtzeitig finden

Vertraulichkeitsbrüche, Fristenverstöße – wir finden sie, bevor das BfJ sie findet.

Drei Schritte zur nachweisbar wirksamen Meldestelle

Vom kostenlosen Selbsttest bis zum belastbaren Prüfbericht – Sie bestimmen die Tiefe.

1

Selbsttest & Auswertung

Standortbestimmung Ihrer Meldestelle. Kostenloses SUSA Self-Assessment ausfüllen. Wir werten professionell aus.

  • SUSA Self-Assessment (kostenlos)
  • HinSchG-Konformitätscheck
  • Benchmark-Vergleich
  • Priorisierte Empfehlungen
  • Optional: Workshop (½ Tag)
Ab 800 € | Selbsttest starten
3

Umsetzung & Nachprüfung

Dauerhafte Wirksamkeit sichern. Schulungen, Richtlinien-Überarbeitung und jährliche Nachprüfung.

  • Schulung Meldestellenbeauftragte
  • Schulung Führungskräfte (½ Tag)
  • Richtlinien & Verfahrensordnung
  • DSFA-Begleitung
  • Jährliche Nachprüfung (Re-Audit)
  • Quartalsweises Monitoring (opt.)
Individuell | Beratung anfragen

6 Dimensionen der Wirksamkeit

Basierend auf ISO 37002:2021 und dem SUSA-Framework

01

Speak-Up-Kultur

Psychologische Sicherheit, partizipative Sicherheit, Diskutierbarkeit

02

Kanäle & Feedback

Zugänglichkeit, Kanalvielfalt, 7-Tage-Frist, 3-Monats-Rückmeldung

03

Bearbeitungsprozess

Triage, Untersuchungsverfahren, Fallabschluss, Folgemaßnahmen

04

Schutz & Abhilfe

Proaktiver Schutz, Vergeltungsrisiko, Beweislastumkehr § 36 HinSchG

05

Datenverwaltung

DSGVO, Need-to-know, Zugriffsrechte, IT-Sicherheit, DSFA

06

Governance & Schulung

Unabhängigkeit, Mandat, Führung, Schulungskonzept, Evaluierung

5 Fragen, die Sie beantworten können müssen

Wenn das BfJ morgen prüft oder ein Hinweisgeber zur Behörde statt zu Ihnen geht – haben Sie auf jede dieser Fragen eine belastbare Antwort?

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Null Meldungen seit Einrichtung?

Kein gutes Zeichen. Oft bedeutet das: Ihre Meldestelle ist nicht bekannt oder genießt kein Vertrauen. Ein Hinweisgeber, der nicht traut, geht direkt zum BfJ.

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Was passiert bei Urlaub oder Krankheit?

Ohne Vertretungsregelung verstoßen Sie gegen die 7-Tage-Frist (§ 17 HinSchG). Jeder Verstoß gibt dem Hinweisgeber das Recht, extern zu melden.

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Wer hat Zugriff auf Meldungen?

Kann Ihre IT als Admin auf das Meldesystem zugreifen? Dann liegt ein Vertraulichkeitsbruch vor – bußgeldbewehrt mit bis zu 50.000 €.

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Können Sie die Bearbeitung lückenlos dokumentieren?

Triage, Fristen, Schutzmaßnahmen, Feedback – alles muss nachvollziehbar sein. Ohne Dokumentation kein Nachweis gegenüber dem BfJ.

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Haften Sie als Geschäftsführer persönlich?

Die Meldestelle ist Teil Ihrer Compliance-Organisation. Eine Wirksamkeitsprüfung ist Ihr Nachweis der Organisationspflicht.

FAQ zur HinSchG-Wirksamkeitsprüfung

Für jedes Unternehmen, jede Kommune und Organisation ab 50 Mitarbeitenden nach § 12 HinSchG.

Wissenschaftlich validiertes, kostenloses Tool der EDHEC Business School und des European Whistleblowing Institute (EU-gefördert). 6 Dimensionen nach ISO 37002.

Wir kombinieren SUSA-Assessment, TÜV-Auditor-Methodik und anwaltliche Bewertung – Ergebnis ist ein belastbarer Prüfbericht.

Stufe 1: ca. 1–2 Wochen. Stufe 2: 2–4 Wochen inkl. Vor-Ort oder Remote. Stufe 3: individuell.

Bis 20.000 € (keine Meldestelle), bis 50.000 € (Behinderung/Repressalien). Jur. Personen: Verzehnfachung → bis 500.000 €.

Ja. Stufe 1 vollständig remote. Stufe 2: mind. ein Vor-Ort-Termin empfohlen, Remote aber möglich.

Jetzt Wirksamkeitsprüfung starten

Kostenloser Selbsttest oder direkte Beratung – wir sind für Sie da.

Kontakt aufnehmen →

Methodik basierend auf: ISO 37002:2021 · EU-Richtlinie 2019/1937 · HinSchG · SUSA / BRIGHT-Projekt (EU-gefördert)