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Hinweisgeberschutzgesetz: Interner Meldestellenbeauftragte

Seit dem HinSchG müssen Unternehmen eine interne Meldestelle und einen Beauftragten benennen. Der Beitrag bietet praktische Lösungen und erklärt Aufgaben sowie das Zusammenspiel mit anderen Beauftragten.

Unser Angebot

Wie ist das Seminar aufgebaut und welche Inhalte erwarten Sie?

Das Seminar ist in drei Blöcke strukturiert, welche durch praxisnahe Beispiele und aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Wirtschaft bereichert werden.

Die Teilnehmenden erhalten ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, aktiv am Seminar teilzunehmen und zwischen den einzelnen Blöcken kurze Pausen zu machen, einschließlich einer geplanten Mittagspause. Zusätzlich zu den Themenschwerpunkten werden im Rahmen des Seminars weitere Themen, wie z.B. der Umgang mit Behörden und datenschutzrechtliche Aspekte, in Form von Exkursen behandelt. Der zentrale Aspekt unseres Seminars ist der praxisorientierte Umgang mit Hinweisen und die Folgemaßnahmen nach HinSchG. Unser Hauptanliegen ist es, den Teilnehmenden wertvolle Inhalte zu vermitteln, die sie effektiv in der Praxis umsetzen können. Dies ergänzt durch erprobte Mustervorlagen, die alle Teilnehmenden gemeinsam mit Ihrem Zertifikat (Fachkunde) erhalten.

Das Seminar zeichnet sich aus durch Fallsimulationen, der Diskussion von Fallbeispielen und den Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Trainern zu allen Anforderungen des HinSchG, insbesondere der Folgemaßnahmen.

  • Allgemeine Grundsätze des HinSchG: Schutz von Hinweisgebern, Meldepflichten, Unabhängig und Fachkunde des Meldestellenbeauftragten
  • Pflichten des Meldestellenbeauftragten: Entgegennahme und Bewertung von Hinweisen, Folgemaßnahmen und Dokumentationspflichten
  • Hinweisgeber- und Ermittlungsrichtlinie: Mustervorlagen zu allgemeinen Vorgaben für den Umgang mit Hinweisen und konkreten Handlungsanweisungen für Ermittlungen
  • Zusammenarbeit mit Stakeholdern: Mitbestimmungspflichten und Beteiligung des Betriebsrats sowie Betriebsratsvereinbarungen und die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Entgegennahme von Hinweisen: Meldewege, Eingangsbestätigung, Datenschutzrechtliche Zulässigkeit, Feedback an den Hinweisgeber
  • Bewertung von Hinweisen: Risikoeinschätzung anhand einer Risko-Matrix, Stichhaltigkeitsprüfung, Plausibilisierung anhand von Praxisbeispielen
  • Überlegung bei Ermittlungen: Strafrechtliche und interne Relevanz, Entscheidung über Folgemaßnahmen anhand von Praxisbeispielen
  • Durchführung von Folgemaßnahmen: Interne Ermittlung, Zusammenarbeit mit externen Kanzleien und Rechtsanwälten sowie Behörden
  • Vorbereitung und Planung: Ermittlungsgegenstand, Methoden, Ablauf der Untersuchung
  • Ermittlungsmaßnahmen wie u.a. die IT-Forensik, Bürokontrollen, GPS-Ortung, Video- und Telefonüberwachung sowie Beleganalysen anhand von praktischen Beispielen
  • Wirkungsvolle, professionelle Verdächtigungsbefragung (Interviews) mit aussagepsychologischen Erkenntnissen
  • Einführung in OSINT (Open Source Intelligence zur Sammlung von Informationen) und Umgang mit #MeToo-Sachverhalten
  • Dokumentation und Berichterstattung

Unser Grundwerk

Was Sie erwarten können:

Praxisnähe & Wissenschaft

Wir verbinden den Stand der Wissenschaft mit praxisnahen Lösungen, die direkt umsetzbar sind.

Exzellenz in Didaktik & Methodik

Unsere Konzepte sind zielgerichtet und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

Kompetenz durch Erfahrung

Erfahrene Berater und Trainer bringen wissenschaftliche Expertise und Praxiserfahrung ein.

Nachhaltige Weiter­entwicklung

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und der Optimierung Ihrer Prozesse.

Vertrauen und Verlässlichkeit

Transparenz und Vertraulichkeit stehen für uns bei jeder Zusammenarbeit an erster Stelle.

Zielgruppe

Dieses Seminar ist geeignet für alle Mitarbeitenden, die in ihrem Unternehmen oder in ihrer Organisation Hinweise entgegennehmen und/oder bearbeiten. Das kann zB die Rechtsabteilung, HR-Abteilung, Compliance-Abteilung oder die Geschäftsführung sein.

Termin wählen und Seminar buchen

Sollte sich das Buchungsfenster nach wenigen Sekunden nicht öffnen oder es werden Termine im Kalender nicht angezeigt bitten wir Sie, die Seite zu aktualisieren.
 
Bitte beachten Sie, dass die USt – IdNr. eine Pflichtangabe ist. Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie darüber hinaus dennoch einen Platz buchen wollen.
11.02.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
24.02.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
25.03.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
03.04.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
08.05.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
19.05.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
10.06.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr

An Ihrer Seite

Ob vor Ort bei Ihnen oder remote: Unser Team aus erfahrenen Experten gibt täglich sein Bestes, um Hinweisgeberschutz und Compliance nicht nur rechtssicher zu gestalten, sondern aktiv zu verbessern. Hier stellen wir uns vor.
Ein schwarz weiß Foto einer Frau mit verschränkten Armen.
Dr. Stefanie Fehr

Co-Founder & Gesellschafterin

Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M., mit umfassender Berufserfahrung in leitenden Compliance-Funktionen. Bis zum 31. Oktober 2024 war sie Professorin für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der Hochschule Ansbach. Heute liegt ihr Schwerpunkt auf Sustainability Compliance und professionellem Hinweisgeber-Management. Zudem ist Sie zertifizierte Aufsichtsrätin. Dr. Stefanie Fehr veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften sowie Gesetzeskommentaren zu aktuellen Compliance-Themen und ist Autorin des Buchs „Hinweisgeberschutzgesetz“.

Ein schwarz-weiß Foto von einem Mann im Anzug ohne Krawatte. Er hat kurze Haare.
Henning Stuke

Co-Founder & Geschäftsführer

Henning Stuke ist Kriminologe (M.A., M.A., Dipl. Verww. (FH)) und war zwanzig Jahre als Kriminalbeamter u.a. in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie sexualisierter Gewalt tätig. Zudem verfügt er über eine langjährige, internationale Ermittlungserfahrung im Bereich der Internal Investigations in DAX-Konzernen. Herr Stuke trainiert auch Konzerne, Banken und Mittelständler in aussagepsychologischen Frage- und Konfrontationstechniken.

Was unsere Kunden sagen.

Bundesamt für Justiz | Deutsche Bahn | Deutsche Bank | Deutsches Rotes Kreuz e.V. | dm-drogerie markt | EDEKA | Enpal | Ernst Klett Verlag GmbH | GEMA | Grenke AG | KION GROUP AG | Hays AG | Open Grid Europe GmbH | Paulaner Brauerei | Pronova BKK | ProSiebenSat.1 Media SE | Remondis | SCHIESSER GmbH | Siemens Healthcare GmbH | Stadt Bonn | TRUMPF GmbH & Co. KG | Unfallkasse Hessen | Würth-Gruppe

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde eingeführt, um Personen zu schützen, die Missstände in Unternehmen oder Organisationen melden. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2019/1937 und soll sicherstellen, dass Hinweisgeber (auch Whistleblower genannt) keine Benachteiligung erfahren, wenn sie auf Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften hinweisen. Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören Vertraulichkeit, Schutz vor Repressalien und die Einrichtung sicherer Meldekanäle.

Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten sind nach dem HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle zu schaffen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Branche. Besonders regulierte Branchen, wie Finanzdienstleister, unterliegen spezifischen Anforderungen. Ziel ist es, dass Hinweise zunächst intern bearbeitet werden können, bevor externe Meldestellen oder Behörden involviert werden.

Meldungen können sich auf Verstöße gegen nationale und europäische Gesetze beziehen, insbesondere in den Bereichen Korruption, Datenschutz, Umweltrecht, Verbraucherschutz und Arbeitssicherheit. Auch strafbare Handlungen und Verstöße gegen interne Vorschriften, die von öffentlichem Interesse sind, fallen darunter. Hinweisgeber sollten relevante und plausible Informationen bereitstellen, um eine sachgerechte Bearbeitung zu ermöglichen.

Das HinSchG schützt Hinweisgeber vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen, Abmahnungen oder Mobbing. Unternehmen sind verpflichtet, Strukturen bereitzustellen, die Vertraulichkeit garantieren. Verletzt ein Unternehmen den Schutz, können betroffene Hinweisgeber Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ein Meldestellenbeauftragter ist eine Person, die für den Betrieb und die Betreuung der internen Meldestelle verantwortlich ist. Zu den Aufgaben gehören die Annahme, Bewertung und Bearbeitung von Hinweisen, die Kommunikation mit Hinweisgebern und die Einleitung von Maßnahmen zur Aufklärung von Verstößen. Meldestellenbeauftragte müssen rechtliche Kenntnisse in Datenschutz- und Arbeitsrecht haben, sich mit internen Ermittlungsprozessen auskennen und die organisatorischen Strukturen des Unternehmens verstehen. Fachliche Kompetenz wird durch Schulungen und Weiterbildungen erworben und regelmäßig aktualisiert.

Die Qualifikation kann durch Schulungen, praktische Erfahrungen und regelmäßige Fortbildungen gewährleistet werden. Unternehmen sollten auch interne Audits durchführen, um die Qualität der Meldestellenarbeit zu überprüfen.

Das Seminar richtet sich an Personen, die in Unternehmen oder Organisationen für die Einrichtung und Betreuung von Meldestellen nach dem HinSchG verantwortlich sind. Dazu gehören Compliance-Beauftragte, Datenschutzbeauftragte, HR-Mitarbeiter und Führungskräfte.

Wir empfehlen Ihnen vorab unser Seminar Meldekanal einrichten zu besuchen, um ein grundlegendes Verständnis zum Hinweisgeberschutzgesetz zu erhalten. Anhand von Alltagsbeispielen führen wir Sie bei dem Seminar praxisnah durch die für Sie wesentlichen Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetz und zeigen Ihnen, welche Handlungsoptionen sich Ihnen bieten.

Sollten Sie sich grundlegendes Wissen zum HinSchG bereits angeeignet haben, können Sie auch direkt an dem Seminar „Meldekanal betreiben“ teilnehmen

Das Seminar wird mit praktischen Inhalten und Case Studies begleitet. Neben den gesetzlichen Anforderungen nach § 15 Abs. 2 HinschG zur Fachkunde eines Meldestellenverantwortlichen bzw. eines Meldestellenbeauftragten, werden auch die die §§ 17,18 HinSchG (Verfahren bei internen Meldungen und Folgemaßnahmen bei internen Meldungen) geschult.

Das Seminar findet in Kleingruppen stattfinden. Wenn nicht anders kommuniziert, wird dazu die Software „Zoom“ verwendet. Diese können Sie ohne eigenen Account nutzen. Damit wird ein guter und zielführender Austausch gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, mindestens zwei Personen (den zukünftigen Meldestellenverantwortlichen ihres internen Meldekanals sowie Stellverteter zu schulen). Für die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar „Meldekanal betreiben“ erhalten Sie den Fachkunde-Nachweis gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG für Meldestellenbeauftragte.

Ja, das Seminar beinhaltet praxisnahe Übungen, wie z. B. die Bewertung von Fallbeispielen, den Umgang mit Plausibilitätschecks und die Durchführung interner Ermittlungen. Diese Übungen sollen den Teilnehmenden helfen, das Gelernte in der Praxis anzuwenden.

Sie können sich alleine für das Seminar anmelden oder auch in einer Gruppe (z.B. Sie und Ihre stellvertretende Meldestelle). Der Preis gilt pro Person. Sollten Sie eine Gruppenschulung für z.B. Ihre gesamte Abteilung wünschen, um individuelle Themen zu besprechen (ab 10 Teilnehmenden), dann melden Sie sich bitte über das Kontaktformular direkt bei uns.

Sie erhalten Ihren Fachkunde-Nachweis nach dem Seminar, gemeinsam mit den Seminarunterlagen, zum Download per E-Mail. Geben Sie bei der Anmeldung daher bitte Ihre E-Mail-Adresse an.

Teilnehmende erhalten ein umfassendes Verständnis der Anforderungen des HinSchG sowie konkrete Werkzeuge, um Meldestellen professionell zu betreiben. Nach Abschluss des Seminars haben sie die Kenntnisse, um Meldungen effizient zu bearbeiten, rechtliche Vorgaben einzuhalten und das Vertrauen der Hinweisgeber zu stärken.

Bitte nutzen Sie das kleine (+) oben rechts in Kalenderansicht, sobald Sie einen Termin ausgesucht haben. Nun haben Sie die Möglichkeit mehrere Personen einzutragen. Sie erhalten eine Gesamtrechnung an die Rechnungsanschrift.

Schreiben Sie uns.

Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen per E-Mail oder telefonisch melden.

Der Schutz der persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Ihre personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden bei uns daher nur für die Kontaktaufnahme gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet oder gespeichert.

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Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen und neue Schulungsangebote in wenigen Newslettern pro Jahr auf dem Laufenden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich wieder abzumelden.

QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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