Meldekanal nach HinSchG betreiben

Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von Hinweisgeber-Meldungen – alles von A bis Z.

Nachweis der Fachkunde

Als Anbieter, der Folgemaßnahmen in Seminaren aufzeigt, erhalten Sie bei uns einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde für Meldestellenbeauftragte.

Meldekanal nach Hinweisgeber­schutzgesetz betreiben

Preis: 890 € zzgl. MwSt.

Dauer: 8 Stunden (09:00-17:00 Uhr)

Ort: Microsoft Teams

Termine: Fortlaufende Aktualisierung auf der Homepage (1-2 Seminare pro Monat) – auf Anfrage auch Inhouse-Seminare für größere Gruppen

Sie sind oder werden dafür zuständig sein, gemeldete Hinweise entgegen zu nehmen und/oder zu bearbeiten? Die gemeldeten Hinweise und daraus resultierenden Fälle können komplex und mit Risiken für Ihr Unternehmen und Sie persönlich behaftet sein. Die Meldungen können sich auf Verstöße gegen interne Richtlinien, Bußgeldvorschriften oder sogar Straftaten beziehen. Bei Fehlern in der Aufklärung drohen Vertrauens- und Reputationsschäden sowie im Einzelfall Bußgelder. Deshalb müssen Sie Ihre Ermittlungen bzw. internen Untersuchungen sorgfältig planen, professionell durchführen und gerichtssicher abschließen. Dazu benötigt es übergreifendes Wissen u.a. aus den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutz und Kriminalistik.

In diesem praxisnahen Seminar erlernen Sie wissenschaftlich fundiert, wie Sie vom Eingang des Hinweises bis zum Abschluss Ihrer Ermittlungen optimal, effizient und professionell vorgehen. Dabei werden die für Sie als interne Meldestelle wichtigen Kernaspekte des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beleuchtet und die notwendige Fachkunde gem. § 15 Abs. 2 HinSchG vermittelt.

Das Seminar ist in drei Blöcke strukturiert, welche durch praxisnahe Beispiele und aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Wirtschaft bereichert werden. Die Teilnehmenden erhalten ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen, aktiv am Seminar teilzunehmen und zwischen den einzelnen Blöcken kurze Pausen zu machen, einschließlich einer geplanten Mittagspause. Zusätzlich zu den Themenschwerpunkten werden im Rahmen des Seminars weitere Themen, wie z.B. der Umgang mit Behörden und datenschutzrechtliche Aspekte, in Form von Exkursen behandelt. Der zentrale Aspekt unseres Seminars ist der praxisorientierte Umgang mit Hinweisen und die Folgemaßnahmen nach HinSchG. Unser Hauptanliegen ist es, den Teilnehmenden wertvolle Inhalte zu vermitteln, die sie effektiv in der Praxis umsetzen können. Dies ergänzt durch erprobte Mustervorlagen, die alle Teilnehmenden gemeinsam mit Ihrem Zertifikat (Fachkunde) erhalten.

Das Seminar zeichnet sich aus durch Fallsimulationen, der Diskussion von Fallbeispielen und den Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Trainern zu allen Anforderungen des HinSchG, insbesondere der Folgemaßnahmen.

  • Allgemeine Grundsätze des HinSchG: Schutz von Hinweisgebern, Meldepflichten, Unabhängig und Fachkunde des Meldestellenbeauftragten
  • Pflichten des Meldestellenbeauftragten: Entgegennahme und Bewertung von Hinweisen, Folgemaßnahmen und Dokumentationspflichten
  • Hinweisgeber- und Ermittlungsrichtlinie: Mustervorlagen zu allgemeinen Vorgaben für den Umgang mit Hinweisen und konkreten Handlungsanweisungen für Ermittlungen
  • Zusammenarbeit mit Stakeholdern: Mitbestimmungspflichten und Beteiligung des Betriebsrats sowie Betriebsratsvereinbarungen und die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Entgegennahme von Hinweisen: Meldewege, Eingangsbestätigung, Datenschutzrechtliche Zulässigkeit, Feedback an den Hinweisgeber
  • Bewertung von Hinweisen: Risikoeinschätzung anhand einer Risko-Matrix, Stichhaltigkeitsprüfung, Plausibilisierung anhand von Praxisbeispielen
  • Überlegung bei Ermittlungen: Strafrechtliche und interne Relevanz, Entscheidung über Folgemaßnahmen anhand von Praxisbeispielen
  • Durchführung von Folgemaßnahmen: Interne Ermittlung, Zusammenarbeit mit externen Kanzleien und Rechtsanwälten sowie Behörden
  • Vorbereitung und Planung: Ermittlungsgegenstand, Methoden, Ablauf der Untersuchung
  • Ermittlungsmaßnahmen wie u.a. die IT-Forensik, Bürokontrollen, GPS-Ortung, Video- und Telefonüberwachung sowie Beleganalysen anhand von praktischen Beispielen
  • Wirkungsvolle, professionelle Verdächtigungsbefragung (Interviews) mit aussagepsychologischen Erkenntnissen
  • Einführung in OSINT (Open Source Intelligence zur Sammlung von Informationen) und Umgang mit #MeToo-Sachverhalten
  • Dokumentation und Berichterstattung

Was ist der Fachkunde-Nachweis?

gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab einer gewissen Größe, eine interne Meldestelle einzurichten. Deren Beauftragte müssen über die notwendige Fachkunde verfügen, um ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können.

Die Fachkunde für den internen Meldestellenbeauftragten kann durch verschiedene Schulungsmaßnahmen erworben werden, beispielsweise durch Online-Kurse oder Präsenzveranstaltungen. Die Inhalte dieser Schulungen sollten sich an den Anforderungen des HinSchG orientieren und um weitere relevante Themen ergänzen. Zusätzlich zur Fachkunde sind auch weitere Qualifikationen für den internen Meldestellenbeauftragten erforderlich.

Die erforderlichen Qualifikationen umfassen ein juristisches Verständnis, insbesondere im Arbeits- und Datenschutzrecht. Darüber hinaus ist ein hinreichendes Wissen technischer, betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Belange im Unternehmen erforderlich.

Die Aufgaben und Qualifikationen des internen Meldestellenbeauftragten können nicht umfassend definiert werden, da diese von der Größe, Branche und Risiko des Unternehmens abhängen. Ein Ziel des internen Meldestellenbeauftragten ist die Aufklärung von Sachverhalten. Hierbei ist ein guter Umgang mit Hinweisgebern essenziell für das Unternehmen. Hinweisgeber sind häufig in einer schwierigen Situation und benötigen Unterstützung. Der interne Meldestellenbeauftragte sollte daher sensibel und behutsam mit ihnen umgehen.

Eine Frau die ein Whiteboard beschriftet

Dr. Stefanie Fehr

Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M., mit umfassender Berufserfahrung in leitenden Compliance-Funktionen. Bis zum 31. Oktober 2024 war sie Professorin für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der Hochschule Ansbach. Heute liegt ihr Schwerpunkt auf Sustainability Compliance und professionellem Hinweisgeber-Management. Sie ist zudem zertifizierte Aufsichtsrätin.

Dr. Stefanie Fehr veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften sowie Gesetzeskommentaren zu aktuellen Compliance-Themen und ist Autorin des Buchs „Hinweisgeberschutzgesetz – Praxishandbuch für interne Meldestellenbeauftragte“.

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Ein Mann im Anzug

Henning Stuke

Henning Stuke ist Kriminologe (M.A., M.A., Dipl. Verww. (FH) und war zwanzig Jahre als Kriminalbeamter u.a. in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie sexualisierter Gewalt tätig. Zudem verfügt er über eine langjährige, internationale Ermittlungserfahrung im Bereich der Internal Investigations in DAX-Konzernen. Herr Stuke trainiert neben Hinweisgeber-Compliance GbR auch Konzerne, Banken und Mittelständler in aussagepsychologischen Frage- und Konfrontationstechniken.

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Kundenreferenzen

Bundesamt für Justiz | Deutsche Bahn | Deutsche Bank | Deutsches Rotes Kreuz e.V. | dm-drogerie markt | EDEKA | Ernst Klett Verlag GmbH | GEMA | Grenke AG | KION GROUP AG | Paulaner Brauerei | Pronova BKK | ProSiebenSat.1 Media SE  | Remondis | Siemens Healthcare GmbH | Stadt Bonn | TRUMPF GmbH & Co. KG | Würth-Gruppe

„Ein spannendes, dynamisches Training, voll mit Informationen aus Theorie & Praxis. Und Spaß hat es auch gemacht!“
Bea Gruber, Compliance Officer bei der Zeppelin GmbH

Zielgruppe

Dieses Seminar ist geeignet für alle Mitarbeitenden, die in ihrem Unternehmen oder in ihrer Organisation Hinweise entgegennehmen und/oder bearbeiten. Das kann zB die Rechtsabteilung, HR-Abteilung, Compliance-Abteilung oder die Geschäftsführung sein.

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11.02.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
24.02.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
25.03.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
03.04.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
08.05.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
19.05.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
10.06.2025 – 8 Stunden | 09:00 bis 17:00 Uhr
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wir empfehlen Ihnen vorab unser Seminar Meldekanal einrichten zu besuchen, um ein grundlegendes Verständnis zum Hinweisgeberschutzgesetz zu erhalten. Anhand von Alltagsbeispielen führen wir Sie bei dem Seminar praxisnah durch die für Sie wesentlichen Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetz und zeigen Ihnen, welche Handlungsoptionen sich Ihnen bieten.

Sollten Sie sich grundlegendes Wissen zum HinSchG bereits angeeignet haben, können Sie auch direkt an dem Seminar „Meldekanal betreiben“ teilnehmen

Das Seminar wird mit praktischen Inhalten und Case Studies begleitet. Neben den gesetzlichen Anforderungen nach § 15 Abs. 2 HinschG zur Fachkunde eines Meldestellenverantwortlichen bzw. eines Meldestellenbeauftragten, werden auch die die §§ 17,18 HinSchG (Verfahren bei internen Meldungen und Folgemaßnahmen bei internen Meldungen) geschult.

Das Seminar findet in Kleingruppen stattfinden. Wenn nicht anders kommuniziert, wird dazu die Software „Zoom“ verwendet. Diese können Sie ohne eigenen Account nutzen. Damit wird ein guter und zielführender Austausch gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen, mindestens zwei Personen (den zukünftigen Meldestellenverantwortlichen ihres internen Meldekanals sowie Stellverteter zu schulen). Für die erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar „Meldekanal betreiben“ erhalten Sie den Fachkunde-Nachweis gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG für Meldestellenbeauftragte.

Sie können sich alleine für das Seminar anmelden oder auch in einer Gruppe (z.B. Sie und Ihre stellvertretende Meldestelle). Der Preis gilt pro Person. Sollten Sie eine Gruppenschulung für z.B. Ihre gesamte Abteilung wünschen, um individuelle Themen zu besprechen (ab 10 Teilnehmenden), dann melden Sie sich bitte über das Kontaktformular direkt bei uns.

Sie erhalten Ihren Fachkunde-Nachweis nach dem Seminar, gemeinsam mit den Seminarunterlagen, zum Download per E-Mail. Geben Sie bei der Anmeldung daher bitte Ihre E-Mail-Adresse an.

Bitte nutzen Sie das kleine (+) oben rechts in Kalenderansicht, sobald Sie einen Termin ausgesucht haben. Nun haben Sie die Möglichkeit mehrere Personen einzutragen. Sie erhalten eine Gesamtrechnung an die Rechnungsanschrift.

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QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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