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Wir halten Sie über aktuelle Entwicklungen und neue Schulungsangebote in wenigen Newslettern pro Jahr auf dem Laufenden. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich wieder abzumelden.
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Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:
Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de
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