Vertiefung

#MeToo-Ermittlungen

Sachverhaltsaufklärung von Mobbing, sexualisierte Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

#MeToo-Ermittlungen am Arbeitsplatz

Preis: 450€ zzgl. MwSt.

Dauer: 4 Stunden (Vor- oder Nachmittag)

Ort: Über ZOOM

Termine: Fortlaufende Aktualisierung auf der Homepage – auf Anfrage auch Inhouse-Seminare für größere Gruppen

Wie geht man vor bei Hinweisen zu Mobbing, sexualisierter Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz? Häufig sehen sich Mitarbeiter:innen der Beschwerdestelle mit der Sachverhaltsaufklärung von Vorwürfen konfrontiert.

Doch leider sind Beweise selten vorhanden und die Gespräche mit den Betroffenen oftmals schwierig und widersprüchlich. Eine zuverlässige Bewertung der Glaubhaftigkeit von Aussagen sowie eine klare Einordnung des Vorfalls ist oft nicht möglich.

Sie erfahren hier, wie Sie Vorwürfe zu grenzüberschreitendem Fehlverhalten professionell untersuchen und Ihre Einschätzung verbessern.

Dieses Seminar ist geeignet für alle Mitarbeiter:innen, die Vorwürfe im Bereich von Mobbing und sexueller Belästigung aufklären, z.B. die benannte Beschwerdestelle, Gleichstellungs- oder Frauenbeauftragte, Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Dienst- oder Fachvorgesetzte oder Personalabteilung.

Seminarinhalte

Wir vermitteln Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen.

Sie wissen, wie Sie auf etwaige Stress- und Traumafolgen reagieren und eine möglichst optimale Gesprächssituation herstellen.

Sie steigern die Aussagequalität von Opferzeugen mit aussagepsychologische Gesprächstechniken und nutzen professionelle Werkzeuge, um besser zwischen Lüge und Wahrheit zu unterscheiden.

Mit kriminalistischen Ermittlungsschritten sichern Sie mögliche (Sach-)Beweise und ordnen den Sachverhalt juristisch ein.

Sie können dem Opfer Hilfestellung im Spannungsfeld von Strafanzeige und Nichtanzeige geben.

Der Prozess einer AGG-Ermittlung

Trainer

Ein schwarz-weiß Foto von einem Mann im Anzug ohne Krawatte. Er hat kurze Haare.

Henning Stuke

Henning Stuke ist Kriminologe (M.A., M.A.) und war zwanzig Jahre als Kriminalbeamter u.a. in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität tätig. Zudem verfügt er über eine langjährige, internationale Ermittlungserfahrung im Bereich der Internal Investigations in DAX-Konzernen. Herr Stuke trainiert Konzerne, Banken und Mittelständler in aussagepsychologischen Frage- und Konfrontationstechniken.

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10.03.2025 – 4 Stunden | 08:30 – 12:30 Uhr
25.04.2025 – 4 Stunden | 08:30 – 12:30 Uhr
05.05.2025 – 4 Stunden | 08:30 – 12:30 Uhr
13.06.2025 – 4 Stunden | 08:30 – 12:30 Uhr
17.02.2025 – 4 Stunden | 08:30 – 12:30 Uhr

Gruppenschulung

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QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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