Hinweisgebersystem: Datenschutzkonforme Umsetzung nach HinSchG & DSGVO

Hinweisgeberschutzgesetz: Was Beschäftigungsgeber bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems beachten müssen - Ein Leitfaden zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen gemäß HinSchG und DSGVO.

Datenschutzkonforme Umsetzung nach HinSchG & DSGVO

Der Bundestag hat am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HinSchG eine interne Meldestelle einzurichten. In „Der Betrieb“ 04/2023 wird untersucht, was aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems zu beachten ist.

 

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Hinweisgeberschutzgesetz – im Überblick
    • 1. Anwendungsbereich
      • a) Persönlicher Anwendungsbereich
      • b) Sachlicher Anwendungsbereich
  • III. Pflicht zur Errichtung von Meldestellen
  • IV. Hinweisgeberschutz
  • V. Datenflüsse im Meldeprozess
  • VI. Spannungsfeld Hinweisgeberschutzgesetz und Vorgaben der DSGVO
    • 1. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
    • 2. Datenschutzfolgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO
      • a) Krankenhaus
      • b) Flughafenbetreibergesellschaft
    • 3. Betroffenenrechte gem. DSGVO vs. Hinweisgeberschutz gem. WBRL
      • a) Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO
      • b) Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
    • 4. Löschpflichten vs. Dokumentationserfordernis
  • VII. Fazit

 

Sie sind interessiert an einer  datenschutzkonformen Umsetzung? Dann klicken Sie bitte hier, um das Heft zu abonnieren oder direkt zu lesen.

Über den Nutzen von Whistleblowing für Unternehmen

23. November 2022

Die Benennung eines Meldestellen-Beauftragten für die interne Meldestelle

15. November 2023

Hinweisgebersystem: Datenschutzkonforme Umsetzung nach HinSchG & DSGVO

20. Januar 2023