Schulung HinSchG: Was Unternehmen zur Umsetzung wissen müssen

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurden für Unternehmen, Behörden und Organisationen sowie deren Mitarbeitende neue Pflichten geschaffen, darunter die Einrichtung interner Meldestellen. Neben organisatorischen, datenschutzrechtlichen und personellen Herausforderungen ist die Entwicklung geeigneter Schulungsstrategien entscheidend für eine effektive Umsetzung des HinSchG. Der folgende Beitrag bietet eine Einführung in das Gesetz, beleuchtet die Pflichten der internen Meldestellen und diskutiert Ansätze für Schulungsstrategien mit Fokus auf die verantwortlichen Mitarbeitenden der Meldestellen.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Die Schulungspflicht für Meldestellenbeauftragte und Beschäftigte zählt zu den zentralen Herausforderungen bei der Umsetzung. Der Fachbeitrag von Fehr/Refenius in der ZTR 2024 (Heft 5, S. 244–251) gibt praxisnahe Einblicke in rechtliche Anforderungen und Schulungsstrategien.

Rechtlicher Rahmen der Schulungspflicht

§ 15 HinSchG verpflichtet Organisationen dazu, Personen mit den Aufgaben der internen Meldestelle mit der notwendigen Fachkunde auszustatten. Diese Fachkunde muss durch geeignete Schulungen sichergestellt und regelmäßig aktualisiert werden. Auch die übrige Belegschaft sollte sensibilisiert werden – insbesondere durch zielgruppengerechte Schulungen und klare Kommunikation.

Praxisempfehlungen aus dem Fachbeitrag

Fehr und Refenius betonen, dass Schulungen nicht nur eine formale Pflicht darstellen, sondern auch als Chance zur Stärkung der Integritätskultur genutzt werden können. Sie empfehlen u. a.:

  • eine klare Rollentrennung zwischen Datenschutz und Meldestelle
  • regelmäßige Fachtrainings für Meldestellenbeauftragte
  • interaktive Formate für Mitarbeitende, z. B. E-Learnings, „Lunch & Learn“ oder Fallanalysen
  • eine Kombination aus Präsenz- und Online-Schulungen

Schulungsdokumentation & Nachweispflichten

Die Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert und auf Anfrage der Aufsichtsbehörden nachweisbar sein. Besonders für interne Meldestellen ist ein Nachweis der Fachkunde unerlässlich. Tools zur digitalen Schulungsverwaltung oder Lernmanagementsysteme (LMS) können hier unterstützen.

Fazit

Die Schulungspflicht nach HinSchG ist kein bloßer bürokratischer Akt – sie bietet die Chance, das Hinweisgebermanagement als Bestandteil einer vertrauenswürdigen Unternehmenskultur zu etablieren. Unternehmen sollten jetzt strategisch in die Schulung investieren, um rechtliche Sicherheit, interne Akzeptanz und Compliance zu stärken.

FAQ zur Schulung HinSchG

Wer muss nach dem HinSchG geschult werden?

Pflichtschulungen gelten für alle mit der internen Meldestelle beauftragten Personen. Zusätzlich sollten alle Mitarbeitenden über Meldewege und Rechte informiert werden.

Wie oft sind Schulungen durchzuführen?

Mindestens bei Übernahme der Rolle und regelmäßig bei gesetzlichen oder prozessualen Änderungen.

Was muss dokumentiert werden?

Inhalte, Teilnahme, Datum und ggf. bestandene Tests. Auch externe Schulungsnachweise sind aufbewahrungspflichtig.

Wie umfangreich muss die Schulung sein?

Die Schulung muss alle Aufgabenbereiche der internen Meldestelle abdecken, inkl. Datenschutz und Umgang mit Meldungen.

Welche Strafen drohen bei Missachtung?

Bei Verstößen gegen das HinSchG, z. B. fehlender Fachkunde, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro (§ 40 HinSchG).

Sie interessieren sich für das HinSchG und dazu passende Schulungsstrategien?

Den gesamten Beitrag können Sie lesen in ZTR 2024, Heft 5, S. 244-251, sollten Sie ein Abonnement haben. Kunden und Partner haben darüber hinaus die Möglichkeit, uns direkt zu kontaktieren.

Dr. Stefanie Fehr

Dr. Stefanie Fehr

Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M., mit umfassender Berufserfahrung in leitenden Compliance-Funktionen. Bis zum 31. Oktober 2024 war sie Professorin für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der Hochschule Ansbach. Heute liegt ihr Schwerpunkt auf Sustainability Compliance und professionellem Hinweisgeber-Management. Dr. Stefanie Fehr ist zertifizierte Aufsichtsrätin (Steinbeis Hochschule) und veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften sowie Gesetzeskommentaren zu aktuellen Compliance-Themen. Darüber hinaus ist sie Autorin des Buchs „Hinweisgeberschutzgesetz“.

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