Hinweisgeber-Management professionell umsetzen

Mit den Seminaren und Beratungsangeboten von Hinweisgeber-Compliance schulen Sie sich und Ihre Mitarbeitenden wissenschaftlich fundiert, praxisnah und wirksam. Ihre Akademie für Beauftragte, Unternehmen und Behörden.

Seminare für Unternehmen, Organisationen und Beauftragte für Meldestellen sowie Menschenrechts­beauftragte

Ihre Herausforderungen: Das Hinweisgeber­schutzgesetz (HinSchG) und Lieferketten­sorgfalts­pflichtengesetz (LkSG)

Sie wollen als Unternehmen oder Organisation eine Hinweisgeber-Meldestelle nach HinSchG oder ein Beschwerdeverfahren nach LkSG einrichten?

Oder betreuen Sie vielleicht selbst als Beauftragte(r) einen solchen Meldekanal in Ihrer Organisation? Je nach Zielgruppe erwerben Sie bei uns das dafür notwendige Wissen in kompakten Präsenz- und Online-Schulungen, zugeschnitten auf Ihre Herausforderungen. Sei es eine kurze HinSchG Basis Schulung oder eine umfangreiche Investigation-Schulung.

Wir sind ein Team aus erfahrenen Kriminologen und Juristen, das sich auf Seminare für professionelles Hinweisgeber-Management und Folgemaßnahmen für Beauftragte von Meldestellen spezialisiert hat.

In unseren Seminaren führen wir sowohl Entscheider:innen und Mitarbeiter:innen, die in ihrem Unternehmen oder in ihrer Organisation einen Hinweisgeberkanal etablieren wollen als auch Mitarbeitende, die in ihrem Unternehmen oder in ihrer Organisation Hinweise entgegennehmen und/oder bearbeiten praxisnah durch die für sie bald geltenden gesetzlichen Regelungen und zeigen Ihnen wertvolle Handlungsoptionen für Ihren Alltag auf.

Wir freuen uns auf Sie!
Prof. Dr. Stefanie Fehr und Henning Stuke

Welches Seminar ist für Sie das richtige?

Die Seminare bilden ein aufeinander aufbauendes System, sind aber auch einzeln buchbar.

Unser Anspruch an die Schulungen und Ihre Vorteile

Wissen zum Hinweisgeber-Management praxisnah und kompakt vermittelt.

Erkentnisse nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft

Didaktische Konzepte bei den Seminaren

Online-, Präsenz- und Inhouse-Seminare

Anbieter, der Folgemaßnahmen nach HinSchG schult

Erfahrene Trainer aus Praxis und Wissenschaft

Umfangreiches und zielführendes Schulungsmaterial

Wertvolle Einblicke in die praktische Umsetzung

Abschlusszertifikat und Fachkundenachweise

Kundenreferenzen unserer Schulungen und Beratungsangebote

  • Bundesamt für Justiz
  • Deutsche Bahn
  • Deutsche Bank
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • dm-drogerie markt
  • EDEKA
  • Enpal
  • Ernst Klett Verlag GmbH
  • GEMA
  • Grenke AG
  • KION GROUP AG
  • Hays AG
  • Open Grid Europe GmbH
  • Paulaner Brauerei
  • Pronova BKK
  • ProSiebenSat.1 Media SE
  • Remondis
  • SCHIESSER GmbH
  • Siemens Healthcare GmbH
  • Stadt Bonn
  • TRUMPF GmbH & Co. KG
  • Unfallkasse Hessen
  • Würth-Gruppe

Ihre HinSchG und LkSG Experten

Für uns ist professionelles Hinweisgeber-Management mehr als nur ein Meldekanal. Die beste Art Menschen zu überzeugen, ist die richtige Kommunikation. Deshalb haben wir, Wirtschaftsjuristin Prof. Dr. Stefanie Fehr und Kriminologe Henning Stuke, uns entschieden, das gemeinsame Unternehmen ‚Hinweisgeber-Compliance GbR‘ zu gründen.

Insbesondere das Hinweisgeberschutzgesetz sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird viele Unternehmen und Kommunen vor die schwierige Aufgabe stellen, mit ihren Hinweisgebern professionell umzugehen. Deshalb möchten wir Sie mit unseren Seminaren auf diese verantwortungsvolle Aufgabe perfekt vorbereiten. Das dafür notwendige Wissen haben wir in langjährigen Spezialfunktionen erworben.

Ein schwarz weiß Foto einer Frau mit verschränkten Armen.

Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M., mit umfassender Berufserfahrung in leitenden Compliance-Funktionen. Bis zum 31. Oktober 2024 war sie Professorin für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der Hochschule Ansbach. Heute liegt ihr Schwerpunkt auf Sustainability Compliance und professionellem Hinweisgeber-Management. Dr. Stefanie Fehr veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften sowie Gesetzeskommentaren zu aktuellen Compliance-Themen und ist Autorin des Buchs „Hinweisgeberschutzgesetz – Praxishandbuch für interne Meldestellenbeauftragte“.

Ein schwarz-weiß Foto von einem Mann im Anzug ohne Krawatte. Er hat kurze Haare.

Henning Stuke ist Kriminologe (M.A., M.A., Dipl. Verww. (FH) und war zwanzig Jahre als Kriminalbeamter u.a. in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie sexualisierter Gewalt tätig. Zudem verfügt er über eine langjährige, internationale Ermittlungserfahrung im Bereich der Internal Investigations in DAX-Konzernen. Herr Stuke trainiert neben Hinweisgeber-Compliance GbR auch Konzerne, Banken und Mittelständler in aussagepsychologischen Frage- und Konfrontationstechniken.

 

 

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Blogbeiträge zum Hinweisgeber-Management

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Schulungsstrategien für Unternehmen und Behörden

23. Mai 2024

Datenschutzrechtliche Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz und Herausforderungen bei internen Untersuchungen

15. April 2024

Bußgeldrisiken minimieren durch Nutzung von Vertraulichkeitserklärungen

12. Februar 2024

OSINT und wie es Organisationen bei internen Untersuchungen unterstützt

23. November 2023

Die Benennung eines Meldestellen-Beauftragten für die interne Meldestelle

15. November 2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Rolle des Internen Meldestellenbeauftragten

3. August 2023

QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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