Der Meldestellenbeauftragte als Empfänger von Hinweisen
Der interne Meldestellenbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle bei der Bearbeitung von eingehenden Meldungen über Compliance- und Rechtsverstöße und trägt somit wesentlich zur Umsetzung des HinSchG bei. Neben den gesetzlichen Anforderungen ist es zu empfehlen, eine sogenannte „Speak-Up-Kultur“ zu fördern, die einen Anreiz für Beschäftigte schafft, Meldungen abzugeben. Dies unterstützt Unternehmen dabei, etwaige Missstände zunächst intern zu untersuchen und gegebenenfalls kurzfristig Abhilfe leisten zu können.Erfahren Sie mehr über das Hinweisgeberschutzgesetz in unserem umfassenden Basiswissen-Seminar.
Die Anforderungen an einen Meldestellenbeauftragten
Der Meldestellen-Beauftragte muss über folgende Qualifikationen verfügen:- Rechtskenntnisse
- Compliance-Kenntnisse
- Kommunikations- und Konfliktmanagement-Kenntnisse
- Verschwiegenheits- und Loyalitätspflichten
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Vorteile einer offiziellen Beauftragung bzw. Benennung
Die Benennung eines Meldestellenbeauftragten ist ein essentieller Schritt für Unternehmen, um ein effektives Hinweisgebersystem einzurichten. Der Meldestellenbeauftragte ist die zentrale Anlaufstelle für Hinweisgeber und ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und den Schutz der Hinweisgeber verantwortlich.
Mit einer offiziellen Benennung erschaffen Sie sich einige Vorteile:
- Klarheit: Die offizielle Benennung eines Meldestellenbeauftragten schafft Klarheit für alle Beteiligten. Mitarbeiter wissen, an wen sie sich bei Verstößen wenden können.
- Professionalität: Die offizielle Benennung eines Meldestellenbeauftragten signalisiert Professionalität und Seriosität. Das Unternehmen zeigt, dass es sich um das Thema Hinweisgeberschutz ernst bemüht.
- Verantwortlichkeit: Die offizielle Benennung eines Meldestellenbeauftragten schafft Verantwortlichkeit. Der Meldestellenbeauftragte ist für die Bearbeitung der Meldungen verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass diese sachgerecht und zügig bearbeitet werden.
- Sicherheit: Meldestellenbeauftragte haben die Möglichkeit, sich in späteren Gesprächen oder Diskussionen auf die Beauftragung zu berufen.
Unternehmen, die ein effektives Hinweisgebersystem einrichten möchten, sollten daher einen Meldestellenbeauftragten offiziell benennen.