Mentoring

Umgang mit den ersten Hinweisen

Praxis
Workshop

Der „kniffelige“ Hinweis

Sie haben die ersten Hinweise im Meldekanal erhalten. Was nun? Sie haben zwar den theoretischen Background zur Entgegennahme und Aufklärung von Sachverhalten, aber Sie fühlen sich trotzdem unsicher, ob Ihr Vorgehen wirklich richtig ist?

Wie läuft das Mentoring ab?

Das Mentoring-Seminar beginnt mit der Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer und Referenten. Im zweiten Teil wird das Ziel des Mentoring erläutert und die Methode des Reflecting Teams vorgestellt. Im dritten Teil lernen die Teilnehmer die Methode des Reflecting Teams in einer Übung kennen und wenden sie in Fallbeispielen an. Am Ende des Seminars werden die wichtigsten Inhalte zusammengefasst.

Ziel: Bausteine für mehr Handlungskompetenz

Ein Prozess zum Seminar

Das Mentoring dient dazu, das in unseren Trainings „Meldekanal einrichten“ und/oder „Meldekanal betreiben“ erlernte Wissen auf reale Situationen anzuwenden und dadurch die eigene Handlungskompetenz zu steigern. Gleichzeitig kann es dazu genutzt werden, eigene Hinweise zu reflektieren, sich Ihrer Rolle als interne Meldestelle bewusst zu werden und neue Handlungsoptionen zu generieren.

In der Mentoring-Session haben Sie die Möglichkeit, Ihren „eigenen Hinweis“ einzubringen oder anhand eines fiktiven Hinweises die Sachverhaltsbearbeitung durchzuspielen.  Wir besprechen gemeinsam in einer Kleingruppe anhand Ihres – oder eines fiktiven – Fallbeispiels den Prozess vom Hinweiseingang im Meldekanal bis zum Abschluss der Sachverhaltsaufklärung.

Oft gibt es nicht den einen richtigen Weg einen Sachverhalt aufzuklären. Mit diesem Mentoring erhalten Sie Impulse, Handlungsoptionen und andere Perspektiven auf den Hinweis zu schauen und können so Ihre eigene Lösung finden. Das diskutierende Team profitiert ebenfalls davon, weil es das gelernte Wissen auf zukünftige Hinweisbearbeitung anwenden und dabei festigen kann.

Seminarangebot

Dieses Mentoring richtet sich an alle internen Meldestellenbeauftragte, die bereits mit den Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraut sind und im besten Fall das Seminar „Meldekanal betreiben“ bei uns besucht haben.

Häufig gestellte Fragen

Bringen Sie Ihr eigenes Fallbeispiel ein. Wenden Sie sich dazu bis zu 48 Stunden vor dem Mentoring-Termin an: info@hinweisgeber-compliance.de

Das Mentoring findet in Kleingruppen von max. 8 Personen statt. Sollten Sie Interesse an einer privaten Session haben, dann sprechen Sie uns bitte. Das Kontaktformular dazu finden Sie hier.

Referenzen

Bundesamt für Justiz | Deutsche Bahn | Deutsche Bank | Deutsches Rotes Kreuz e.V. | dm-drogerie markt | EDEKA | Enpal | Ernst Klett Verlag GmbH | GEMA | Grenke AG | KION GROUP AG | Hays AG | Open Grid Europe GmbH | Paulaner Brauerei | Pronova BKK | ProSiebenSat.1 Media SE  | Remondis | SCHIESSER GmbH | Siemens Healthcare GmbH | Stadt Bonn | TRUMPF GmbH & Co. KG | Unfallkasse Hessen | Würth-Gruppe

Ihre Trainer und Experten

Eine Frau die ein Whiteboard beschriftet

Prof. Dr. Stefanie Fehr

Prof. Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M. und hat in leitenden Compliance-Funktionen in Dax-Konzernen eine umfassende Berufserfahrung zum professionellen Hinweisgeber-Management sammeln können. Zum 1. Oktober 2021 hat Frau Prof. Dr. Fehr die Professur für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der HS Ansbach übernommen und hat zusätzlich seit 2018 einen Lehrauftrag im Bereich „Corporate Compliance“ an der Universität Kassel inne. Derzeit wirkt sie bei dem Gesetzeskommentar zum HinSchG mit dem Schwerpunkt „Externe Meldestelle“ (Boorberg Verlag) mit.

Eine Frau in Business Casual

Sabine Cassel-Brischke

Sabine Cassel-Brischke ist Wirtschaftsjuristin (LL.M.) und verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Personalmanagement in der Sozialwirtschaft mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Personalpolitik. Sie hat Beratungswissenschaften (M.A.) studiert und in einer Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Unternehmen gearbeitet. Heute berät sie als freiberufliche, akkreditierte Beraterin Unternehmen zu einer zukunftsfesten Organisationskultur, der Digitalen Transformation, der Führungskräfte- und Teamentwicklung. Zudem hat sie einen Lehrauftrag für Supervision an der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst (HAWK) Hildesheim.

Mehr Infos unter www.cassel-brischke.coach 

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QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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