VERTIEFUNG

Datenschutz und Hinweisgebermanagement

Datenschutz und Hinweisgebermanagement

Preis: 290€ zzgl. MwSt.

Dauer: 2 Stunden (Vor- oder Nachmittag)

Ort: Über ZOOM

Termine: Fortlaufende Aktualisierung auf der Homepage – auf Anfrage auch Inhouse-Seminare für größere Gruppen

Wir beantworten Ihre Alltagsfragen rund um das Zusammenspiel von HinSchG und DSGVO.

Mit der Einrichtung einer Meldestelle sind nicht nur die Vorgaben des HinSchG zu beachten, sondern auch die bestehenden DSGVO-Vorschriften.

Das Seminar richtet sich an Personen, die einen Meldekanal konzipieren und betreuen; Verantwortliche bestehender Meldestellen, Mitarbeitende aus dem Compliance-und Datenschutz-Bereich; interne und externe Datenschutzbeauftragte.

Seminarinhalte

Obwohl die Meldestellen legitimiert sind, personenbezogene Daten im Rahmen des Meldeprozess zu verarbeiten, lohnt es sich die Regelungen der DSGVO im Zusammenhang mit dem Meldeprozess näher zu betrachten. Bereits bei der Konzeption eines Meldekanals sowie – prozesses ist der Datenschutz zwingend zu berücksichtigen. Es gilt auch zu bedenken, dass für Handlungen des Hinweisgebers das Unternehmen datenschutzrechtlich verantwortlich und daher potentieller Adressat von Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen sind.

Trainer

Ein schwarz weiß Foto von einer Frau. Sie trägt eine Bluse und ein Jackett. Sie trägt eine Brille und schulterlange Haare.

Prof. Dr. Stefanie Fehr

Prof. Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M. und hat in leitenden Compliance-Funktionen in Dax-Konzernen eine umfassende Berufserfahrung zum professionellen Hinweisgeber-Management sammeln können. Zum 1. Oktober 2021 hat Frau Prof. Dr. Fehr die Professur für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der HS Ansbach übernommen und hat zusätzlich seit 2018 einen Lehrauftrag im Bereich „Corporate Compliance“ an der Universität Kassel inne.

Ein schwarz-weiß Foto von einem Mann im Anzug ohne Krawatte. Er hat kurze Haare.

Henning Stuke

Henning Stuke ist Kriminologe (M.A., M.A.) und war zwanzig Jahre als Kriminalbeamter u.a. in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität tätig. Zudem verfügt er über eine langjährige, internationale Ermittlungserfahrung im Bereich der Internal Investigations in DAX-Konzernen. Herr Stuke trainiert Konzerne, Banken und Mittelständler in aussagepsychologischen Frage- und Konfrontationstechniken. Mehr Infos unter WWW.INTERVIEW-TECHNIK.DE

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QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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