SEMINAR (BASISWISSEN)

Meldekanal einrichten

4
Std.

Hinweisgeberschutzgesetz: Meldekanal einrichten

Preis: 450€ zzgl. MwSt.

Dauer: 4 Stunden (Vor- oder Nachmittag)

Ort: Über ZOOM

Termine: Fortlaufende Aktualisierung auf der Homepage – auf Anfrage auch Inhouse-Seminare für größere Gruppen

Als Meldestellen-Beauftragte:r müssen Sie sich zukünftig an viele Vorschriften halten! Wenn Sie das nicht tun, gefährden Sie womöglich nicht nur den Ruf des Hinweisgebers, sondern auch den Ihres Unternehmens und vielleicht sogar auch Ihren eigenen.

Die neu-einzurichtende Meldestelle benötigt robuste Prozesse, da sie vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten verarbeitet. Diese müssen (datenschutz-) rechtlich und organisatorisch abgestimmt sein, damit eine sensible Hinweisgeber-Kommunikation und professionelle Fallbearbeitung möglich ist.

Dieses Seminar ist geeignet für alle Entscheider:innen und Mitarbeiter:innen, die in ihrem Unternehmen oder in ihrer Organisation einen Hinweisgeberkanal etablieren und einen kompakten Überblick suchen.

Seminarinhalte

Anhand von Alltagsbeispielen führen wir Sie praxisnah durch die für Sie wesentlichen Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetz und zeigen Ihnen, welche Handlungsoptionen sich Ihnen bieten.

Trainer

Prof. Dr. Stefanie Fehr

Ein schwarz weiß Foto von einer Frau. Sie trägt eine Bluse und ein Jackett. Sie trägt eine Brille und schulterlange Haare.

Prof. Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M. und hat in leitenden Compliance-Funktionen in Dax-Konzernen eine umfassende Berufserfahrung zum professionellen Hinweisgeber-Management sammeln können. Zum 1. Oktober 2021 hat Frau Prof. Dr. Fehr die Professur für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der HS Ansbach übernommen und hat zusätzlich seit 2018 einen Lehrauftrag im Bereich „Corporate Compliance“ an der Universität Kassel inne.

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QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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