SPEZIALSEMINAR

LkSG und Compliance Management System

LkSG und Compliance Management System

Preis: 450€ zzgl. MwSt.

Dauer: 3 Stunden (Vor- oder Nachmittag)

Ort: Über ZOOM

Termine: Fortlaufende Aktualisierung auf der Homepage – auf Anfrage auch Inhouse-Seminare für größere Gruppen

Seit dem 1.1.2023 fallen rund 700 Unternehmen in den Anwendungsbereich des LkSG. Ab dem 1.1.2024 sank der den Anwendungsbereich des Gesetzes eröffnende Schwellenwert auf 1.000 Arbeitnehmer, sodass voraussichtlich rund 2.900 Unternehmen von der Regelung betroffen sein werden.

Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen ein Management-System zur Beachtung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, für ihren eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Lieferanten und in der gesamten Lieferkette, einzurichten.

Die Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sind Unternehmen bereits weitgehend aus bestehenden Compliance Management Systemen bekannt – wie kann man dies vereinen? Wir schauen genauer auf diese Fragestellung.

Dieses Seminar ist geeignet für Geschäftsführer:innen, Vorstände, Entscheider:innen, Einkaufsleiter:innen sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen strategischer Einkauf, Lieferantenmanagement, Menschenrechtsbeauftragte, Finanzen, Compliance, Personalwesen, Recht, Organisation, Risikomanagement, Nachhaltigkeit Compliance Officer, Mitarbeiter:innen von Compliance Abteilungen

Seminarinhalte

Sie kriegen Hilfestellungen an die Hand, um ein angemessenes Compliance Management Sytem im Lichte des LkSG betreiben zu können:

Trainer

Ein schwarz weiß Foto von einer Frau. Sie trägt eine Bluse und ein Jackett. Sie trägt eine Brille und schulterlange Haare.

Prof. Dr. Stefanie Fehr

Prof. Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M. und hat in leitenden Compliance-Funktionen in Dax-Konzernen eine umfassende Berufserfahrung zum professionellen Hinweisgeber-Management sammeln können. Zum 1. Oktober 2021 hat Frau Prof. Dr. Fehr die Professur für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der HS Ansbach übernommen und hat zusätzlich seit 2018 einen Lehrauftrag im Bereich „Corporate Compliance“ an der Universität Kassel inne.

Ein schwarz-weiß Foto von einem Mann im Anzug ohne Krawatte. Er hat kurze Haare.

Henning Stuke

Henning Stuke ist Kriminologe (M.A., M.A.) und war zwanzig Jahre als Kriminalbeamter u.a. in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität tätig. Zudem verfügt er über eine langjährige, internationale Ermittlungserfahrung im Bereich der Internal Investigations in DAX-Konzernen. Herr Stuke trainiert Konzerne, Banken und Mittelständler in aussagepsychologischen Frage- und Konfrontationstechniken. Mehr Infos unter WWW.INTERVIEW-TECHNIK.DE

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Termine in 2024 (bitte finden Sie Ihren Wunschtermin im Kalender):
 
03.06.2024 14:00-17:00 Uhr
06.09.2024 09:00-12:00 Uhr
29.11.2024 09:00-12:00 Uhr

Gruppenschulung

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QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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