Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Rolle des Internen Meldestellenbeauftragten

Das Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG ist ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung der dazu beiträgt die Transparenz und Integrität in Unternehmen zu erhöhen Eine Schlüsselrolle in diesem Prozess spielt der Meldestellenbeauftragte In diesem Blogbeitrag werden wir die Hauptanforderungen des HinSchG an Unternehmen die Rolle des Meldestellenbeauftragten und die Bedeutung der Schulung der Meldestelle grob erläutern Im Anschluss empfehlen wir Ihnen den Aufsatz im Compliance Berater Hinweisgeberschutzgesetz Interne Meldestellenbeauftragte kostenlos herunterzuladen

Inhaltsverzeichnis

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung, der dazu beiträgt, die Transparenz und Integrität in Unternehmen zu erhöhen. Eine Schlüsselrolle in diesem Prozess spielt der Meldestellenbeauftragte. In diesem Blogbeitrag werden wir die Hauptanforderungen des HinSchG an Unternehmen, die Rolle des Meldestellenbeauftragten und die Bedeutung der Schulung der Meldestelle grob erläutern. Im Anschluss empfehlen wir Ihnen den Aufsatz im Compliance-Berater “Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Meldestellenbeauftragte” kostenlos herunterzuladen.

Hauptanforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Aufgaben der internen Meldestelle umfassen unter anderem den Betrieb der Meldekanäle, die Verfahrensführung und das Ergreifen von Folgemaßnahmen.

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Die Rolle des Meldestellenbeauftragten

Die interne Meldestelle kann durch Mitarbeiter des Arbeitgebers selbst oder eine dritte Partei betrieben werden. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, welche Personen oder Organisationseinheiten am besten geeignet sind, um die Aufgabe des Meldestellenbeauftragten zu übernehmen. Die ideale Zuständigkeitsverordnung hängt von der individuellen Struktur des Unternehmens ab.

Die Bedeutung der Unabhängigkeit und Fachkunde

Die Unabhängigkeit und Fachkunde des Meldestellenbeauftragten sind von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Es wird empfohlen, eine sogenannte “Speak-Up-Kultur” zu fördern, die einen Anreiz für Mitarbeiter schafft, Meldungen abzugeben.

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Aufgaben und Pflichten des Meldestellenbeauftragten

Der Meldestellenbeauftragte hat spezifische Aufgaben und Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Dazu gehören unter anderem die Verwaltung der Meldekanäle, die Durchführung von Verfahren und das Ergreifen von Folgemaßnahmen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet eine wichtige Gelegenheit für Unternehmen, ihre Compliance-Praktiken zu verbessern und eine Kultur der Transparenz und Integrität zu fördern. Mit der richtigen Schulung und Zertifizierung kann der Meldestellenbeauftragte eine Schlüsselrolle in diesem Prozess spielen.

Erfahren Sie mehr über die Aufgaben und Pflichten eines Meldestellenbeauftragten in unserem Hinweisgeberschutzgesetz Seminar

Hinweisgeberschutzgesetz: Interne Meldestellenbeauftragte

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Prof. Dr. Stefanie Fehr

Prof. Dr. Stefanie Fehr ist Wirtschaftsjuristin, LL.M. und hat in leitenden Compliance-Funktionen in Dax-Konzernen eine umfassende Berufserfahrung zum professionellen Hinweisgeber-Management sammeln können. Zum 1. Oktober 2021 hat Frau Prof. Dr. Fehr die Professur für Compliance, Datenschutz und Unternehmensauditing an der HS Ansbach übernommen und hat zusätzlich seit 2018 einen Lehrauftrag im Bereich „Corporate Compliance“ an der Universität Kassel inne.
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Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

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