Die interne Meldestelle als Kostenfaktor für Unternehmen?

Ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtung einer internen Meldestelle ist die Kostenfrage. In diesem Blogbeitrag nehmen wir die Kosten genauer unter die Lupe und untersuchen verschiedene Faktoren, die bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle berücksichtigt werden müssen.

Inhaltsverzeichnis

Ein Mann der auf ein Haus zeigt. Das Haus balanciert auf einem Stapel Geldstücken.

Ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtung einer internen Meldestelle ist die Kostenfrage. In diesem Blogbeitrag nehmen wir die Kosten genauer unter die Lupe und untersuchen verschiedene Faktoren, die bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle berücksichtigt werden müssen.

Bewertungsgrundlage des Gesetzgebers

Das Impact Assessment der Europäischen Kommission ist ein Verfahren, das die Auswirkungen neuer politischer Maßnahmen auf verschiedene Bereiche bewertet. Es zielt darauf ab, ökonomische, soziale und ökologische Faktoren zu analysieren, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Das Impact Assessment spielt eine bedeutende Rolle bei der transparenten und effektiven politischen Entscheidungsfindung in der EU. Durch die umfassende Bewertung der Folgen von Maßnahmen sollen die besten Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden.

Einmalige Implementierungskosten und jährliche Aufwendungen

Die Kosten für die Einrichtung einer internen Meldestelle können je nach Unternehmensgröße und vorhandenen Strukturen stark variieren. Laut einer Schätzung des DICO (Deutsches Institut für Compliance) aus dem Jahr 2021 könnten diese Kosten etwa 12.500 Euro pro Meldestelle betragen. Das Impact Assessment der Europäischen Kommission hingegen geht bei Unternehmen mittlerer Größe von Implementierungskosten in Höhe von 1.374 Euro aus. Die genauen Kosten hängen von internem Know-how, vorhandenen Kapazitäten und eventuell notwendiger rechtlicher Beratung ab. Neben den einmaligen Implementierungskosten entstehen auch regelmäßige Betriebskosten für eine interne Meldestelle. Laut dem Impact Assessment der Europäischen Kommission betragen die jährlichen Betriebskosten bei Unternehmen mittlerer Größe rund 1.055 Euro. Zusätzlich fallen Sachkosten für Schulungen und Fortbildungen an. Insgesamt ergeben sich somit jährliche Kosten von etwa 5.772 Euro pro interner Meldestelle. Es werden ca. 127 Stunden jährlich für die Aufbringung der Tätigkeiten einer internen Meldestelle angedacht.

Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung bei der internen Meldestelle

Um die Kosten einer internen Meldestelle zu optimieren, sollten Unternehmen verschiedene Maßnahmen in Betracht ziehen. Eine gründliche Planung und Prozessentwicklung kann die Implementierungskosten reduzieren. Die interne Nutzung bereits vorhandener Ressourcen und Kompetenzen kann ebenfalls zu Einsparungen führen. Durch gezielte Schulungen und Fortbildungen lassen sich zudem die Sachkosten im Betrieb der Meldestelle optimieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Einrichtung und der Betrieb einer internen Meldestelle mit Kosten verbunden sind, die sorgfältig geplant und budgetiert werden sollten. Durch eine fundierte Kostenanalyse und die Implementierung von Effizienzmaßnahmen kann eine interne Meldestelle jedoch einen wichtigen Beitrag zur Compliance leisten und somit langfristig Kosten einsparen.

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Henning Stuke

Henning Stuke ist Kriminologe (M.A., M.A., Dipl. Verww. (FH) und war zwanzig Jahre als Kriminalbeamter u.a. in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie sexualisierter Gewalt tätig. Zudem verfügt er über eine langjährige, internationale Ermittlungserfahrung im Bereich der Internal Investigations in DAX-Konzernen. Herr Stuke trainiert neben Hinweisgeber-Compliance GbR auch Konzerne, Banken und Mittelständler in aussagepsychologischen Frage- und Konfrontationstechniken.

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QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

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Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

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