Blogbeiträge zum HinSchG und LkSG

Aktueller Beitrag:

Datenschutzrechtliche Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz und Herausforderungen bei internen Untersuchungen

Die Revisionspraxis PRev ist das Journal für Revision, IT-Sicherheit, SAP-Sicherheit und Datenschutz. In Ausgabe 2 (April 2024) ist der Beitrag "Datenschutzrechtliche Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz und Herausforderungen bei internen Untersuchungen" von Prof. Dr. Stefanie Fehr & Kevin Refenius erschienen. [...]
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Weitere Blogbeiträge mit Wissen zum Hinweisgeberschutzgesetz und LkSG

Ein Mann sitzt am Schreibtisch und bekommt Geldscheine zugeflogen

Bußgeldrisiken minimieren durch Nutzung von Vertraulichkeitserklärungen

Unternehmen und Arbeitnehmer stehen seit dem Hinweisgeberschutzgesetz vor der Herausforderung, wie Bußgeldrisiken effektiv vermieden werden können, insbesondere bei der Fallbearbeitung von Hinweisgebermeldungen. Bußgelder gegen Meldestellenbauftragte können bis zu 50.000 Euro betragen (§ 40 Abs. 3 HinSchG), wenn die Identität von hinweisgebenden Personen oder von sonstigen in der Meldung genannten Personen

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Eine Illustration, wie eine Recherche durchgeführt wird.

OSINT und wie es Organisationen bei internen Untersuchungen unterstützt

In einer Welt, in der die meisten Informationen digital und online verfügbar sind, ist es wichtiger denn je, über Methoden zur Informationsbeschaffung Bescheid zu wissen. Open-Source Intelligence (OSINT) ist ein wertvolles Instrument für Unternehmen, das ihnen bei internen Compliance-Untersuchungen hilft, relevante Informationen zu sammeln und zu analysieren. In diesem Artikel

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Drei abstrakte Figuren die über ein Ziel diskutieren

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die Rolle des Internen Meldestellenbeauftragten

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung, der dazu beiträgt, die Transparenz und Integrität in Unternehmen zu erhöhen. Eine Schlüsselrolle in diesem Prozess spielt der Meldestellenbeauftragte. In diesem Blogbeitrag werden wir die Hauptanforderungen des HinSchG an Unternehmen, die Rolle des Meldestellenbeauftragten und die Bedeutung der Schulung

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Ein Mann der auf ein Haus zeigt. Das Haus balanciert auf einem Stapel Geldstücken.

Die interne Meldestelle als Kostenfaktor für Unternehmen?

Ein wichtiger Aspekt bei der Einrichtung einer internen Meldestelle ist die Kostenfrage. In diesem Blogbeitrag nehmen wir die Kosten genauer unter die Lupe und untersuchen verschiedene Faktoren, die bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle berücksichtigt werden müssen.

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Ein Mann der Luftbaloons aus Glühbirnen in der Hand hält und auf einen Text "Helpful Tips" zeigt.

Hinweisgeberschutzgesetz: Praktische Tipps für die Einrichtung einer Meldestelle

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiges Thema für Unternehmen und Behörden. Es soll hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen und Repressalien schützen, wenn sie Missstände im Unternehmen aufdecken. Doch was genau ist das HinSchG und welche Pflichten haben Unternehmen und Behörden in diesem Zusammenhang? In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen

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Eine grafische Darstellung einer Frau, die sich unsicher ist, was sie tun soll.

Behavioral Change Stairway Model bei Befragungen

Das „Behavioural Change Stairway Model“ (BCSM) ist eine Methode, die vom FBI entwickelt wurde, um mit gewalttätigen Straftätern zu verhandeln, aber es ist auch in unserer Praxis nützlich und nicht nur für herausfordernde Interessengruppen.

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QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren

Der „QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren“ dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group:

Telefon-Nr.: +49 160 90461727
E-Mail: info@hinweisgeber-compliance.de

Vielen Dank für die Nutzung des "QuickCheck Beschwerdeverfahren" von Hinweisgeber-Compliance.

Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland sind adressiert. Das Gesetz gilt auch für deutsche Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz galt im ersten Schritt ab 2023 für alle Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Im zweiten Schritt (ab Januar 2024) müssen sich nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmern im Inland an die Vorgaben halten. Dazu zählt auch das Beschwerdeverfahren.

Der "QuickCheck LkSG Beschwerdeverfahren" dient der kurzen Einschätzung, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum Thema Beschwerdeverfahren fällt. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Sollten Sie bislang noch kein Beschwerdeverfahren nach LkSG verfügen oder Ihre LkSG-Bemühungen überprüfen lassen wollen, wenden Sie sich zu diesem Zweck gern an unsere LkSG Practice Group indem Sie hier Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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